13.09.2010

Rat der Stadt Aachen verabschiedet Festbrennstoff-Verordnung

Ofenbesitzer müssen sich in Aachen in Kürze auf neue rechtliche Regelungen zum Betrieb ihrer Anlagen einstellen. Der Rat beschloss auf seiner Sitzung am 8. September die sog. „Aachener Festbrennstoffverordnung“.

Die neue Ortssatzung tritt nach amtlicher Bekanntgabe voraussichtlich Mitte September in Kraft. Dann müssen beim Neukauf von Geräten mit Festbrennstoffen (zum Beispiel Scheitholz, Holzpellets, Briketts, etc.) die besonderen Grenzwerte beachtet werde


Hintergrund ist der Feinstaubausstoß von Altgeräten, der nach einer Studie des Umweltbundesamtes in der Summe inzwischen die Höhe der Emissionen des gesamten KfZ-Verkehrs in Deutschland erreicht hat.

„Natürlich ist es weiterhin erlaubt, in Aachen mit Holz zu heizen, denn es ist eine regenerative Energiequelle. Um die Luftqualität in Aachen zu verbessern, müssen wir jedoch die Schrauben anziehen. Wir haben damals mit der Bezirksregierung vereinbart, in Aachen im Unterschied zu anderen Städten keine Umweltzone einzuführen. Diesen Zustand möchten wir erhalten. Mit der neuen Verordnung nehmen wir bei neuen Öfen die zweite Stufe einer bundesweiten Regelung vorweg“, erklärte Gisela Nacken, Planungs- und Umweltdezernentin der Stadt Aachen, auf einem Pressegespräch am Donnerstag.

Ältere Öfen müssen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet werden, um die neuen Grenzwerte einzuhalten. „Beim Land Nordrhein-Westfalen ist die Einführung eines Förderprogramms im Gespräch“, erläutert Gerd Peschel von der Abteilung Immissionsschutz im Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen. „Es gibt jedoch auch sehr günstige Geräte, welche die strengen Grenzwerte bereits einhalten.“ Er forderte die Händler in der Region Aachen auf, diejenigen Öfen mit Schildern zu kennzeichnen, die die neue Aachener Norm erfüllen. „Wir werden auch Händler in der Grenzregion über die neue Verordnung informieren.“

Klaus Meiners, Leiter der Abteilung Immissionsschutz, wies auf die Bereitschaft des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen hin, Bürgerinnen und Bürgern behilflich zu sein, die eine Neuanschaffung eines Ofens planen, der mit Festbrennstoffen betrieben wird. „Eine Entscheidungshilfe gibt es auch auf der Internetseite des Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik, auf der eine Ofendatenbank zu finden ist: www.hki-online.de“, so Meiners.

„Auch ‚altbau plus’ wird sowohl in der normalen Beratungstätigkeit als auch mit Sonderterminen über die Festbrennstoff-Verordnung informieren“, sagte Michael Stephan, Geschäftsführer von Altbau plus. Die Adresse des eingetragenen Vereins lautet: Boxgraben 38, 52064 Aachen, Telefon 0241 / 413888-0.

Mehrere Städte haben bereits angekündigt, dem Aachener Vorbild zu folgen und ähnliche Festbrennstoff-Verordnungen auf den Weg zu bringen, unter anderem die Stadt München.

Weitere Infomationen, unter anderem zum Luftreinhalteplan, gibt es unter:www.mitmachen-durchatmen.de


Hier finden Sie den Text der Verordnung aus der Ratsvorlage (PDF), der redaktionell geringfügig geändert wird.


Fragen und Antworten zur neuen Festbrennstoff-Verordnung

Die Festbrennstoffverordnung ist ein weiterer Meilenstein des Aachener Luftreinhalteplans. Die Kur- und Badestadt Aachen setzt damit bundesweit ein Zeichen für den aktiven Schutz der Bevölkerung vor hohen Feinstaubbelastungen. Viele Altöfen sind wahre „Schadstoffschleudern und Stinker“ – durch Nachrüstung oder Austausch solcher Anlagen kann die Luft im Wohnumfeld und auch in Aachen deutlich verbessert werden – ein Beitrag zur Lebensqualität in unserer Stadt, von dem viele Bürgerinnen und Bürger profitieren werden.

Für wen gilt die Verordnung?

Die Aachener Verordnung regelt den Betrieb sogenannter Einzelraumfeuerungsanlagen – zum Beispiel Kaminöfen und Kachelöfen, die mit Festbrennstoffen (wie z.B. Scheitholz, Holzpellets, Briketts etc.) befeuert werden. Die Verordnung gibt an, wie viel Schadstoffausstoß – vor allem beim Feinstaub – dabei maximal entstehen darf.

Die Aachener Verordnung lehnt sich eng an die Grenzwerte und fachlichen Vorgaben der bundesweit seit März dieses Jahres gültigen Neufassung der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)“ – der sog. Kleinfeuerungsanlagenverordnung - an. Für Neuanlagen gelten die schärferen Grenzwerte der 2. Stufe jedoch ab sofort; für Altanlagen wurden einheitliche, jedoch verkürzte Übergangsfristen und strengere Grenzwerte festgelegt.

Was muss ich beim Kauf eines neuen Ofens jetzt bedenken?

Bürgerinnen und Bürger, die sich erstmals einen neuen Ofen kaufen wollen, müssen ab dem 15.9.2010 die Grenzwerte der Aachener Festbrennstoffverordnung einhalten. Fachhandwerk, Fachhandel und Schornsteinfegerinnung beraten gerne, welche Anlagen nach den neuen Vorschriften zulässig sind. Für Neuanlagen gelten Grenzwerte von 40 mg/m³ für Staub und 1,25 g/m³ für CO (Kohlenmonoxid).

Muss mein bestehender Ofen sofort überprüft und ggf. abgeschaltet werden?

Besitzer bereits eingebauter Öfen haben dagegen noch etwas Zeit, die Anforderungen der Aachener Verordnung zu erfüllen. Spätestens bis zum 31. Dezember 2014 müssen Maßnahmen umgesetzt sein, wenn der alte Ofen die Schadstoffwerte nicht einhält. Altanlagen dürfen max. 75 mg/m³ Staub und 2 g/m³ CO emittieren. Auch hierzu wird es eine umfassende Beratung für die Betroffenen geben. Der Bezirksschornsteinfeger ist erster Ansprechpartner und kennt sich am besten mit der jeweiligen Situation vor Ort aus. In den nächsten Wochen wird

spezielles Informationsmaterial über die Aachener Festbrennstoffverordnung und die Anforderungen an Altanlagen verfügbar sein, das in Zusammenarbeit von Stadt, Schornsteinfegerinnung und dem Gesamtverband des deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels (gdbm) erarbeitet wurde.

Zentrale Anlaufstelle für allgemeine Informationen der Bevölkerung wird künftig „altbauplus“, Boxgraben 38, 52064 Aachen, Telefon 0241 / 413888-0. sein. Die Schornsteinfegerinnung bietet umfassende Beratung zum konkreten Einzelfall an. Für Fachhandel und Fachhandwerk werden spezielle Info-Veranstaltungen angeboten.

Fragen zur Aachener Verordnung beantwortet die Stadt Aachen unter Telefon 0241 / 432 3666 oder die Schornsteinfegerinnung.


Quelle: Presseamt Stadt Aachen

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