Berlin: (hib/HLE/AW) Auf Brennholz und Holzkohle wird keine Energiesteuer erhoben. Diese Klarstellung ”zur Verbesserung der Rechtssicherheit“ enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/3055). Brennholz unterliege auch in Form von Pellets, Briketts oder Scheiten nicht der Energiesteuer, heißt es in dem Entwurf.
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